Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Rügen Royal"

"Rügen Royal" ist die First Class Line der "Ostseeappartements Rügen" (nachfolgend OAR) und bietet Ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und OAR. OAR ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Ferien Unterkünfte (Wohnungen und Häuser) verschiedener Eigentümer. Die OAR vermittelt den Vertrag zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes und dem Kunden. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen unabhängig vom Ort der Buchung z. B. über das Internet, via Telefon oder schriftliche Buchungen usw..

1. Vertragsschluss

1.1. Mit dem Absenden des im Internetportal www.ruegen royal.de oder www.oar1.de bereit gestellten Buchungsformulars (Buchungsanfrage), mit der telefonischen Mitteilung der Buchungsanfrage gegenüber dem telefonischen Buchungsservice, der Übersendung schriftlicher oder in Textform bei OAR eingehender Buchungsanfragen sowie durch die mündliche Buchungsanfrage macht der Kunde OAR ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäfts-besorgungsvertrages nachstehend xVermittlungsvertragx), das darauf gerichtet ist, dass die OAR einen Vertrag (Hauptvertrag) über ein bestimmtes Ferienobjekt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Eigentümer vermitteln soll. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem jeweiligen Eigentümer des Ferienobjektes dar.

1.2. OAR nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Text Form, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch OAR kommt zwischen OAR und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäfts-besorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.

1.3. Ist das vom Kunden gewünschte Ferienobjekt verfügbar und nimmt der Eigentümer das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über die Vermietung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Eigentümer der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Vermieter erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Text form entsprechende Buchungsbestätigung.

1.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäfts-besorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen der OAR und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

1.5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Eigentümer gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages. OAR wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf eventuell bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Eigentümers hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

1.6. Meldet der Kunde auch weitere Teilnehmer an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Vertragspflichten von OAR

2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von OAR besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in

a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Eigentümer des Ferienobjektes entsprechend der Buchungsanfrage,

b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Eigentümer getroffenen Vereinbarungen durch diesen direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie

c) der Auswahlberatung des Kunden nach den der OAR bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.

2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet OAR lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.

2.3. Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen OAR und dem Kunden zustande.

2.4. Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters einer Ferienunterkunft ist OAR nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.

3. Bereitstellung der Ferienwohnungen/-häuser/Appartements

3.1. Reservierte Ferienwohnungen/-häuser/Appartements stehen Ihnen am Anreisetag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung der reservierten Zimmer ausnahmsweise nicht bis 18.00 Uhr erfolgt. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten sich die OAR das Recht vor, kurzfristig bestellte Appartements, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Sie werden gebeten am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das Appartement besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel/Keycard an der Rezeption bzw. bei benannten Personen abzugeben.


ImpressumAGBs

3.2. Die OAR sind berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu berechnen.

4. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktritts-kostenversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss dieser. Bitte benutzen Sie dafür den Überweisungsträger der Europäischen Reiseversicherung AG, den Sie mit der Reservierungsbestätigung erhalten. Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.

5. Anzahlung/Bezahlung

5.1. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/ Buchungsbestätigung) und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines laut § 651k BGB ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise dem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 14 Tage vor Anreise - ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis zu zahlen.

5.2. Es wird für jede getätigte Buchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,50 Euro berechnet.

5.3. Die OAR sind nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen in korrekter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne voll ständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

6. Stornierungsgebühren/Rücktritt vom Vertrag

6.1. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Falle Ihres Rücktrittes können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen wir er sparte Aufwendungen sowie eine soweit möglich anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt haben. Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen: • Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 20% des Übernachtungspreises, mindestens jedoch 150,- Euro. • Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Übernachtungspreises. • Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zu Tag vor Belegungsbeginn 80% des Übernachtungspreises. • Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn werden 90% des Übernachtungspreises fällig bzw. kann nicht zurück erstattet werden.

6.2. Gelingt es uns, dass Objekt bei einem Rücktritt ab dem 60.Tag vor Belegungsbeginn anderweitig zu belegen, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 70,- EUR.

6.3. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, uns nachzuweisen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

7. Rücktritt der OAR

7.1. Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahr lässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen, einschließlich der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.

7.2. Die OAR haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der OAR oder deren Lieferanten beeinflusst werden.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangen.

9. Haftung und Pflichten

9.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit den OAR. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.

9.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, dass Objekt pfleglich zu behandeln.

9.3. Die OAR haften für alle mit Ihnen vereinbarten Leistungen. Sie haften in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen. Die Haftung der OAR wird auf Schäden beschränkt, die von der OAR vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, es sei denn es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für derartige Schäden haftet die OAR unbeschränkt.

9.4. Die OAR haften nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5. Sie werden gebeten unmittelbar nach Ankunft die Inventar liste zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind spätestens am ersten Tag an der Rezeption bzw. bei benannten Personen mit zuteilen.

9.6. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen gesäubert werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch die OAR oder dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

9.7. Sie verpflichten sich weiter bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

9.8. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während Ihres Aufenthaltes gegenüber der OAR schriftlich anzuzeigen.

9.9. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit den OAR mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

10. Weitere Obliegenheiten des Kunden

10.1. Mängel der Vermittlungsleistung von OAR sind dieser gegen über noch während seines Aufenthaltes unverzüglich schriftlich anzuzeigen; soweit zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

10.2. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Nutzers aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Nutzer zumutbare Abhilfe durch OAR möglich gewesen wäre.

10.3. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass uns eine schuldhafte Verletzung von Auf klärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflicht zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, beschränkt, es sein denn die Schäden betreffen folgende Rechtsgüter: Leben, Körper, Gesundheit. Für Schäden an diesen Rechtsgütern haftet die OAR unbeschränkt.

10.4. Eine Buchung von durch OAR vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.

11. Verjährung, Sonstiges

11.1. Ihre Ansprüche sowie die Ihrer Mitreisenden uns gegen über – gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 6 Mona ten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung vor und nach vertraglicher Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Vertrag.

11.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.

11.3. Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

12. Kurtaxe
Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten - außer es ist im Vertrag anders vereinbart! Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten. Alle Geschäftsbedingungen älteren Datums verlieren mit Erscheinen der neuen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit.

© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Ostseeappartements Rügen; Stand Juli 2013